Hausärztlich-internistische Praxis

Als Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie biete ich ein großes Spektrum an Diagnostik der Inneren Medizin an. Aufgrund der hausärztlichen Niederlassung kann ich einen Teil dieser Untersuchungen nicht bei gesetzlich versicherten Patienten durchführen, so dass ich hier gegebenenfalls an Fachärzte überweisen muss.

Sonographie

Mit der Abdomensonographie können innere Bauchorgane wie Pankreas, Leber, Gallenblase, Gallenwege, Nieren, Milz, Blase und Prostata aber auch Gefäße beurteilt werden. Es können beispielsweise freie Flüssigkeit oder Abszesse im Bauchraum festgestellt bzw. ausgeschlossen werden. Die Sonographie ersetzt nicht die Magen oder Darmspiegelung.

Wir bitten die Patienten, nüchtern zu der Untersuchung zu erscheinen, da sonst Magen und Darm mit Luft gefüllt sind und die Organe überlagern und damit nicht darstellbar machen.

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird bei Männern ab 60 Jahren im Rahmen des Gesundheitschecks ein Screening auf Bauchaortenaneurysma empfohlen. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung der Hauptschlagader auf über 3 cm.

Die Schilddrüse ist ein Hormonbildendes Organ. Sie kann sich aufgrund von Jodmangel vergrößern und Knoten bilden, die in der Regel harmlos sind. Es kann aber auch zu verschiedenen Entzündungen kommen. Die Sonographie hilft hier bei der Diagnose und Verlaufskontrolle.

Bei Schwellungen und Schmerzen der unteren Extremität kann eine tiefe Beinvenenthrombose die Ursache sein. Hierbei verstopfen Blutgerinnsel die Venen. Die Kompressionssonographie kann beim Ausschluss dieser Diagnose hilfreich sein.

Diese Untersuchung komplettiert den Ausschluss oder Nachweis einer Thrombose. Mit Hilfe des Duplexverfahrens kann der Blutstrom bildlich dargestellt werden.

Die größeren Arterien können sonographisch gut dargestellt werden. Es können Erweiterungen wie das Bauchaortenaneurysma, Wandverdickungen und Verkalkungen dargestellt werden. Mittels des Duplexverfahrens kann man den Blutfluss und das Flussprofil im Gefäß und damit den Grad einer Verengung quantifizieren.

Es können die hirnversorgenden Arterien, sowie die Arterien der Extremitäten, des Darmes und der Nieren beurteilt werden.

Die Duplexsonographie ist damit ein gutes Instrument um eine arterielle Verschlusskrankheit nachzuweisen bzw. zu kontrollieren.

Mit der Sonographie des Herzens kann die Herzgröße und Pumpleistung gemessen werden. Man kann die Klappenfunktion beurteilen und damit Klappenfehler diagnostizieren und quantifizieren.

Bewegungsstörungen des Herzmuskels können durch Narben, die z.B. durch einen Infarkt verursacht werden, entstehen und im Ultraschall sichtbar gemacht werden.

Herz-Kreislauf-Untersuchungen

Das Ruhe-EKG dient dazu, den Rhythmus und die Herzfrequenz zu bestimmen. Verschiedene Schädigungen des Herzmuskels (z.B. Narben oder Entzündungen, nicht aber die Herzleistung) können im EKG beurteilt werden.

Das Langzeit-EKG zeichnet den Rhythmus und die Herzfrequenz über mehrere, idealerweise 24 Stunden auf. Es können dabei Rhythmusstörungen diagnostiziert werden und dient dabei zum Beispiel der Abklärung von Herzrhythmusstörungen oder unklaren Ohnmachtsanfällen.

Bei einem Belastungs-EKG muss der Patient während der Aufzeichnung Fahrradfahren und sich dadurch zunehmend belasten. Manche Erkrankungen zeigen sich im EKG erst unter Anstrengung, wie zum Beispiel Durchblutungsstörungen und auch hierdurch möglicherweise verursachte Rhythmusstörungen.
Die Untersuchung ist aber unter Umständen auch sinnvoll im Rahmen der Hypertonieeinstellung oder bei Fitnesstests.

Sollten Sie einen Termin zum Belastungs-EKG vereinbart haben, tragen Sie bitte bequeme Kleidung und Schuhwerk, bringen Sie ein Handtuch mit (Sie werden sich anstrengen müssen).

Je nach Grund der Untersuchung müssen unter Umständen bestimmte Medikamente vorher weggelassen werden, sprechen Sie uns bitte an.

Hierbei wird der Blutdruck an Armen und Beinen mittels Blutdruckmanschette und einer kleinen Ultraschallsonde gemessen. Liegt das Verhältnis der systolischen Werte von oberer zu unterer Extremität unter 0,9 sollte eine weitere Untersuchung (Duplexsonographie) veranlasst werden.

Der Nachweis eines krankhaften Quotienten hat prognostische Bedeutung.

Der Patient erhält eine Manschette um den Oberarm, die mit einem kleinen Aufzeichnungsgerät verbunden ist. Das Gerät pumpt tagsüber alle 15, nachts alle 30 Minuten die Manschette auf, registriert und zeichnet den Blutdruck auf.

Die Untersuchung sollte wie beim Langzeit-EKG idealerweise 24 Stunden betragen, so dass auch der nächtliche Blutdruck beurteilt werden kann, der Hinweise auf verschiedene Krankheiten wie z.B. das Schlaf-Apnoe-Syndrom gibt.

Außerdem dient die Messung dem Nachweis einer arteriellen Hypertonie sowie deren Therapiekontrolle, aber auch auch der Abklärung einer unklarer Bewusstlosigkeit z.B. durch einen zu niedrigen Blutdruck.

Lungen-Funktionsprüfung

Die Spirometrie misst und zeichnet das Lungen- und Atemvolumen auf. Anhand von Flusskurven und Messwerten können Lungenerkrankungen diagnostiziert bzw. Therapieerfolge kontrolliert werden.

DMP

Wir bieten die Teilnahme an Disease Managment Programmen der gesetzlichen Krankenkassen für KHK, COPD, Asthma und Diabetes mellitus an.

Gesundheitsvorsorge

Die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen eine ärztliche Untersuchung ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre. Sie beinhaltet eine körperliche Untersuchung, eine Bestimmung des Nüchtern- Blutzuckers und der Blutfettwerte sowie eine Urinuntersuchung mittels Teststreifen. Das Risikoprofil für Gefäßerkrankungen sollte erfasst und besprochen werden. Außerdem nutzen wir die Gelegenheit, den Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls zu komplettieren bzw. aufzufrischen.
Einmalig kann eine entsprechende Untersuchung ab dem 18. Lebensjahr erfolgen.

Sprechen Sie uns an!

Ab dem 50. Lebensjahr sollte jeder Patient über die Darmkrebsvorsorge aufgeklärt werden. Männer sollten ab dem 50. Lebensjahr wegen des höheren Erkrankungsrisikos, Frauen ab dem 55. Lebensjahr eine erste Koloskopie durchführen lassen. Eine erneute Vorsorgeuntersuchung sollte bei unauffälligem Befund nach Ablauf von 9 Jahren erfolgen.

Wir überweisen Sie gerne zu den entsprechenden Fachärzten.

Ab dem 50. Lebensjahr kann bei allen Patienten jährlich, ab dem 55. Lebensjahr alle 2 Jahre ein immunologischer Test auf Blut im Stuhl vorgenommen werden. Wir geben Ihnen ein entsprechendes Röhrchen nach entsprechender Anleitung mit nach Hause und bitten Sie die Stuhlprobe spätestens am Tag nach der Durchführung zurückzugeben.

Die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen für Männer ab dem 65. Lebensjahr einmalig die Aufklärung über und Untersuchung auf Bauchaortenaneurysma. Diese erfolgt mittels Ultraschall und ist damit völlig schmerzfrei und ohne Strahlenbelastung.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Eintritt ins Berufsleben ärztlich untersucht werden. Die Jugendschutzuntersuchung beinhaltet die Erfassung von Vorerkrankungen und Risikofaktoren, eine gründliche, körperliche Untersuchung sowie die Beratung über individuelle Gesundheitsrisiken vor allem in Bezug auf den beabsichtigten Beruf.

Die Untersuchung älterer Patienten ab dem 75. Lebensjahr dient der Einschätzung der körperlichen und geistige Beeinträchtigung. Ziel ist es, gegebenenfalls mit dem Patienten Probleme zu besprechen und den Lebensumständen angepasste Hilfe anbieten zu können. Das Assessment dient aber auch dazu, erreichte Ziele zu kontrollieren und zu erhalten.

Beratung

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten, vorbeugenden Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Ziel ist es den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen (s. Robert Koch Institut). In Deutschland ist die ständige Impfkommission STIKO eine gesetzlich verankerte Institution, die sich 2 x jährlich mit dem Infektionsschutz befasst und entsprechende Empfehlungen ausgibt. Die Krankenkassen passen sich diesen Empfehlungen an und übernehmen die Kosten für die entsprechenden Impfungen.

Im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen sollte der Impfstatus regelmäßig überprüft werden. Wir halten Impfungen zum Erhalt Ihrer Gesundheit für wichtig! Unser Team ist daher jederzeit für Sie ansprechbar.

Im Rahmen von Reisen kann es sein, dass Impfungen und medizinische Vorsorgemaßnahmen notwendig werden, die nicht Inhalt der STIKO-Empfehlungen sind. Wir stellen in diesem Fall ein Privatrezept für den Impfstoff aus und stellen Ihnen für die Beratung und Injektion eine Rechnung. Beides können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Viele Kassen übernehmen die Kosten für solche „Reiseimpfungen“.

Die Patientenverfügung dient dazu, Therapiewünsche vor allem in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen für den Fall, dass keine Willensäußerungen mehr möglich sind, im Vorfeld festzulegen.

Zur Erstellung einer Patientenverfügung empfehlen wir die Broschüre zur Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Diese finden Sie im Internet unter www.bmjv.de. Hier finden Sie auch Textbausteine, die Sie entsprechend Ihren Wünschen zusammenstellen können.

Bei Fragen bitten wir, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren, da eine Beratung ggf. etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Bringen Sie zu diesem Termin Ihre Zusammenstellung bzw. Patientenverfügung mit.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)

Gesundheitsleistungen, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, sollten kritisch hinterfragt werden. Im individuellen Fall können jedoch bestimmte diagnostische und therapeutische Maßnahmen sinnvoll sein. Falls Sie Wünsche und Fragen haben, können wir diese gerne besprechen und gegebenenfalls nach entsprechender Aufklärung und Vereinbarung durchführen.

Wir bieten unter anderem:

  • Akupunktur
  • Laborbestimmungen z.B. bei bestimmten Ernährungsformen
  • Fitnesstests
  • Gefäßchecks
  • Reiseimpfungen etc.
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung
  • Bescheinigung Fahrerlaubnis (LKW)
  • Tauglichkeituntersuchung für Bootsführerschein